Hygiene in der Arztpraxis
Hygiene in der Arztpraxis ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements und trägt wesentlich zur Qualitätssicherung und Infektionsprävention bei der Patientenversorgung bei.
Hygienemaßnahmen werden gesetzlich gefordert. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen Arzt- und Zahnarztpraxen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Für die Kontrolle einer guten Praxishygiene bietet Ihnen das Hygienelabor der Bioscientia MVZ Labor Karlsruhe die folgenden Untersuchungen und Leistungen an:
Praxisbegehung
Im Rahmen von umfangreichen Praxisbegehungen wird zum einen der hygienische IST-Zustand der Praxis ermittelt und zum anderen finden Beratungen zum Thema Hygiene vor Ort statt.
Sie erhalten einen Maßnahmenkatalog mit individuell auf die Praxis zugeschnittenen Lösungs- und Verbesserungsvorschläge.
Hygieneuntersuchungen für die Arztpraxis und die Zahnarztpraxis
Für die Kontrolle einer guten Praxishygiene werden folgende mikrobiologischen Untersuchungen angeboten:
- Mikrobiologische Kontrollen durch Abklatschuntersuchungen von Oberflächen
- Mikrobiologische Trinkwasseranalytik gemäß der Trinkwasserverordnung
- Überprüfungen mittels Bio-Indikatoren von Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsautomaten und Textilwaschmaschinen
Abgerundet werden die Hygieneleistungen des Bioscientia MVZ Labor Karlsruhe durch Fortbildungen, in denen die Teilnehmenden einen Überblick über wichtige Hygienemaßnahmen, den rechtlichen Hintergrund und wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung erhalten.
Hygieneuntersuchung von Koloskopen
Zur Sicherstellung der Hygienequalität bei der Durchführung von Koloskopien werden hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der aufbereiteten Endoskope in Arztpraxen durchgeführt.
Die mikrobiologische Untersuchung von Endoskopen dient dem Nachweis und der Dokumentation der sachgerechten und hygienisch einwandfreien Aufbereitung der Instrumente und damit der Sicherheit der Patienten.
Das Bioscientia MVZ Labor Karlsruhe GmbH ist im Rahmen der Qualitätsvereinbarung zur Koloskopie von der KV Nordbaden autorisiert, diese hygienisch-mikrobiologischen Überprüfungen durchzuführen. Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist gemäß § 135 Abs. 2 SGB V Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen.