Wasseruntersuchungen
Wasser, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt und für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, muss nach der Hygieneverordnung VO (EG) 852/2004 Trinkwasserqualität besitzen und die Kriterien der Trinkwasserverordnung 2001 erfüllen.
Trinkwasser
Durch die Trinkwasserverordnung 2001 werden die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers festgelegt. Diese Verordnung regelt ebenso die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Da der Verantwortungsbereich des Wasserversorgers an der Übergabestelle an die Hausinstallation endet, ist jeder Betreiber einer Hausinstallation, aus der Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird, rechtlich gesehen für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers verantwortlich.
Folgendes Spektrum wird nach der Trinkwasserverordnung 2001 untersucht:
- Keimzahl bei 22 °C und 36 °C
- Escherichia coli
- Intestinale Enterococcen
- Coliforme Keime
- Pseudomonas aeruginosa
Die akkreditierte Probenahme des Wassers erfolgt bei Ihnen vor Ort durch einen sachkundigen Probenehmer.
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die als typische Wasserbewohner gelten. Sie sind häufig in Warmwasser-Zirkulationsleitungen zu finden. Legionellen sind die Ursache der sogenannten Legionärskrankheit, die sich als schwere Lungenentzündung äußert. Gemäß Deutschem Verband des Gas- und Wasserfaches (DVGW-Arbeitsblatt) und der Trinkwasserverordnung 2001 sind Wasseruntersuchungen auf Legionellen in öffentlichen Einrichtungen Pflicht.
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 vom 01.11.2011 sind auch Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften in der Pflicht, die Trinkwasser-Installation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
In unserem Labor bieten wir die Wasseruntersuchung auf Legionellen an.
Die akkreditierte Probenahme erfolgt vor Ort an verschiedenen Entnahmestellen durch einen sachkundigen Probenehmer.
Beckenwasser
In Schwimmbädern werden gemäß DIN 19643 sehr hohe Anforderungen an die Wasserqualität gestellt. Neben der Ästhetik stehen Hygiene und Sicherheit im Vordergrund, um eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Besucher auszuschließen.
Zur Beurteilung der Qualität des Beckenwassers sind regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen notwendig.
Für die Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Normen und der Empfehlungen des Umweltbundesamtes ist bei Schwimm- und Badebeckenanlagen der Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich.
Folgendes Spektrum wird gemäß den rechtliche Vorgaben untersucht:
- Keimzahl bei 22 °C und 36 °C
- Escherichia coli
- Pseudomonas aeruginosa
- Legionella species
- Coliforme Keime
Die Probenahme erfolgt durch einen sachkundigen Probenehmer.
Kühlwasser VDI 2047 - 42. BImSchV
Durch die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) werden die Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern rechtlich festgelegt. Alle drei Monate muss das Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor mikrobiologisch untersucht werden. Die mikrobiologische Analytik von Kühlwässern stellt eine besondere Herausforderung dar, da diese Wässer über eine reichhaltige Begleitflora verfügen, die spezielle Probenvorbereitungsschritte erforderlich macht.
Folgendes Spektrum wird gemäß den rechtliche Vorgaben untersucht:
- Legionella species
- Keimzahl bei 22 °C und 36 °C
- Pseudomonas aeruginosa
Die akkreditierte Probenahme erfolgt durch einen sachkundigen Probenehmer.